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Fragen und Antworte zu unseren Rauchfangkehrer-Dienstleistungen

Was muss ich tun, wenn ich eine neue Feuerstätte errichten möchte?

Bei der Installation einer Feuerstätte im Wohnbereich müssen spezielle Sicherheitsvorschriften (z.B.: ÖNORM B8311) beachtet werden, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und das Risiko von Bränden und anderen Gefahren zu minimieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Abnahme durch den Rauchfangkehrer
  • Abnahme: In Österreich muss jede Feuerstätte vor Inbetriebnahme von einem zugelassenen Rauchfangkehrer überprüft und abgenommen werden.
  • Beratung: Es ist empfehlenswert, den Rauchfangkehrer bereits in der Planungsphase hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.
  1. Abstände zu brennbaren Materialien
  • Mindestabstände: Es müssen Mindestabstände zwischen der Feuerstätte und brennbaren Materialien (z.B. Holzverkleidungen, Möbel) eingehalten werden. Diese Abstände sind in der Regel in den technischen Unterlagen des Herstellers oder am Typenschild der Feuerstätte festgelegt.
  • Wand- und Bodenabstände: Der Abstand zur Wand sollte in der Regel mindestens 40 cm betragen, wenn diese aus brennbaren Materialien besteht. Um die Feuerstätte herum sollte der Boden durch feuerfeste Materialien wie Fliesen oder eine Metallplatte geschützt sein.
  1. Schutz vor Funkenflug
  • Funkenschutzplatte: Vor der Öffnung der Feuerstätte muss eine ausreichend große Funkenschutzplatte verlegt werden, um den Boden vor herausfallenden Glutstücken oder Funken zu schützen. Diese Platte kann aus Glas, Metall oder Fliesen bestehen.
  1. Rauchfanganforderungen
  • Kompatibilität: Der Rauchfang muss für die geplante Feuerstätte geeignet sein, insbesondere in Bezug auf Durchmesser und Zugkraft.
  • Kondensatschutz: Der Rauchfang sollte so konstruiert sein, dass Kondensatbildung und daraus resultierende Schäden vermieden werden.
  • Mehrfachbelegung: Bei der Mehrfachbelegung eines Rauchfangs (wenn mehrere Feuerstätten an denselben Rauchfang angeschlossen sind) müssen spezielle Anforderungen erfüllt werden.
  1. Belüftung und Raumluftabhängigkeit
  • Raumluftabhängige Feuerstätten: Diese beziehen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es muss eine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet sein, um eine vollständige Verbrennung sicherzustellen und die Bildung von Kohlenmonoxid zu verhindern.
  • Raumluftunabhängige Feuerstätten: Diese beziehen ihre Verbrennungsluft von außen, was insbesondere in modernen, gut isolierten Gebäuden wichtig ist, um Unterdruckprobleme zu vermeiden.
  1. Rauchmelderpflicht
  • Rauchmelder: In vielen Bundesländern Österreichs besteht eine Rauchmelderpflicht in Wohnräumen. Dies gilt besonders für Räume, in denen Feuerstätten betrieben werden.
  1. Brandschutzvorschriften
  • Wanddurchführungen und Deckenanschlüsse: Diese müssen feuer- und rauchdicht ausgeführt sein.
  • Lagerung von Brennmaterialien: Brennstoffe (z.B. Holz) sollten sicher und in ausreichendem Abstand zur Feuerstätte gelagert werden, um Brandgefahren zu minimieren.
  • Erste Löschhilfe: Es ist zu empfehlen, im Bereich der Küche, der Feuerstätte oder in Garagen eine erste Löschhilfe bereitzuhalten. Ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke kann Leib, Wohl und Leben retten
  1. Betriebsanweisungen und Wartung
  • Bedienungsanleitung: Die Feuerstätte sollte gemäß den Anweisungen des Herstellers betrieben werden.
  • Regelmäßige Wartung: Die Feuerstätte und der Rauchfang müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Diese Vorschriften und Empfehlungen sollen die Sicherheit bei der Installation und dem Betrieb von Feuerstätten im Wohnbereich sicherstellen. Es ist wichtig, sich vor der Installation umfassend zu informieren und im Zweifelsfall einen Fachmann oder den Rauchfangkehrer zu konsultieren.

Warum ist eine regelmäßige Rauchfangreinigung wichtig?

Eine regelmäßige Reinigung verhindert die Ansammlung von Ruß und anderen Ablagerungen, die Brände verursachen oder die Abgaswege blockieren können. Sie trägt auch zur effizienten Funktion Ihrer Heizungsanlage und zur Reduzierung von Schadstoffemissionen bei. Außerdem wird durch die gesetzlich vorgeschriebene Kehrung der Versicherungsschutz aufrechterhalten, falls am Rauchfang oder an der Feuerstätte Schäden vorhanden sind, die nicht durch menschliches Verschulden verursacht wurden.

Wie oft muss mein Rauchfang gereinigt werden?

Die Häufigkeit der Reinigung hängt von der Art des Brennstoffs und der Nutzung Ihrer Heizungsanlage ab. Die genauen Vorgaben sind im Burgenländischen Kehrgesetz geregelt:

  1. Dreimal jährlich: Für Abgasanlagen, an denen Raumheizgeräte (Zentralheizung) angeschlossen sind und die feste oder flüssige Brennstoffe nutzen (außer „Heizöl extra leicht“ und Pellets).
  2. Zweimal jährlich: Für Abgasanlagen, an die Einzelraumheizgeräte angeschlossen sind und die feste oder flüssige Brennstoffe nutzen (außer „Heizöl extra leicht“).
  3. Einmal jährlich: Für Abgasanlagen, die „Heizöl extra leicht“ nutzen, sowie für Anlagen mit Gasfeuerungen über 50 kW Nennwärmeleistung.
  4. Einmal alle zwei Jahre: Für Be- und Entlüftungseinrichtungen sowie für Abgasanlagen, die gasförmige Brennstoffe bei unter 50 kW Nennwärmeleistung verwenden.

Werden Feuerungsanlagen auch außerhalb der Heizperiode (01.Mai – 30. September) beheizt, hat eine zusätzliche Überprüfung und/oder Kehrung in diesem Zeitraum zu erfolgen.

Warum müssen seit 2022 auch Brennwert-Gas-Abgasfänge überprüft und gekehrt werden, und warum ist diese Maßnahme wichtig?

Seit 2022 schreibt das neue Kehrgesetz vor, dass auch Brennwert-Gas-Abgasfänge regelmäßig überprüft und gekehrt werden müssen. Diese Abgasfänge, die meist aus Kunststoff oder Metall bestehen und einen kleineren Durchmesser haben, können durch Laub, Schmutz, Vogelnester oder Wespennester verlegt oder verstopft werden. Eine Verstopfung kann dazu führen, dass Abgase nicht richtig abziehen, was entweder die Heizung in den Störungsmodus versetzt oder gefährliches Kohlenmonoxid (CO) in den Aufstellungsraum entweichen lässt.

Die regelmäßige Überprüfung und Reinigung erfolgt bis 50kW alle zwei Jahre und ab 50kW jährlich und kann direkt vom Gerät aus durchgeführt werden. Zusätzlich wird im Zuge der Kehrung die Dichtung der Reinigungsöffnung überprüft, um sicherzustellen, dass keine Abgase austreten können. Diese Maßnahmen sind unerlässlich für Ihre Sicherheit und den störungsfreien Betrieb Ihrer Heizung.

Welche Fälligkeiten habe ich sonst noch zu beachten?

(1) Intervalle der Luftreinhalteüberprüfung (Abgasmessung):

    • Jährlich: Für Feuerungsanlagen ab 50 kW und alle BHKWs.
    • Alle 2 Jahre: Für Anlagen unter 50 kW.
    • Alle 4 Jahre: Für Gasfeuerungsanlagen unter 26 kW

(2) Intervalle der Feuerstättenbeschau:

  • Alle 3 Jahre: Bei Einzel- und Raumheizgeräten, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und sich nicht in einem speziellen Heizraum befinden.
  • Alle 6 Jahre: Bei Heizgeräten in Objekten mit hohem brandschutztechnischem Risiko oder in speziellen Heizräumen.

(3) Intervalle der Dichheitsüberprüfung der Abgasanlage:

Rauchfänge im Überdruck im Intervall alle 5 Jahre
Rauchfänge im Unterdruck im Intervall alle 10 Jahre

Was ist eine Luftreinhalteüberprüfung?

Die Luftreinhalteüberprüfung (Abgasmessung) sorgt dafür, dass Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte, Abgasverluste und Wirkungsgradanforderungen einhalten.

Wann ist die Überprüfung durchzuführen?

    • Erstmalig: Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme.
    • Wiederkehrend:
      • Jährlich: Für Feuerungsanlagen ab 50 kW und alle BHKWs.
      • Alle 2 Jahre: Für Anlagen unter 50 kW.
      • Alle 4 Jahre: Für Gasfeuerungsanlagen unter 26 kW.

Ausnahmen:

  • Anlagen unter 1 MW, die als Ausfallreserve dienen und weniger als 250 Stunden jährlich betrieben werden.
  • Anlagen an isolierten Orten ohne öffentliche Stromversorgung.
  • Warmwasserbereiter und Anlagen ohne Messöffnung (bei unverhältnismäßigem Aufwand).

Bei der Überprüfung werden unter anderem CO-, CO2- und O2-Gehalt, Abgastemperaturen und der Abgasverlust gemessen, um sicherzustellen, dass die Anlage umweltgerecht und effizient arbeitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert und müssen aufbewahrt werden.

Luftreinhalteprüfung - Warum wird eine Einsicht in das Prüfbuch und die Anlagendatenbank vorgenommen?

Die Einsicht dient dazu sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und Mängelbehebungen bei Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken durchgeführt wurden. Dies ist wichtig, um die Betriebssicherheit und Einhaltung der Umweltvorschriften zu gewährleisten.

Luftreinhalteprüfung - Welche Rolle spielen Servicetechniker und Installateure bei der Luftreinhalteüberprüfung?

Servicetechniker und Installateure müssen den Kunden informieren, ob sie selbst die Luftreinhalteüberprüfung durchgeführt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie den Kunden darauf hinweisen, dass der Rauchfangkehrer diese Überprüfung durchführen soll.

Luftreinhalteprüfung - Wozu dient die Überwachung durch den Rauchfangkehrer?

Der Rauchfangkehrer überwacht, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen fristgerecht und korrekt durchgeführt wurden. Dies geschieht durch Einsicht in Prüfbücher und Datenbanken. Bei Versäumnissen muss er den Betreiber informieren und gegebenenfalls die Behörde einschalten.

Luftreinhalteprüfung - Was passiert, wenn eine vorgeschriebene Überprüfung nicht durchgeführt wurde?

Der Rauchfangkehrer weist den Betreiber auf die Überprüfungspflicht hin, trägt dies im Prüfbuch ein und prüft bei der nächsten Einsicht, ob die Überprüfung nachgeholt wurde. Falls nicht, wird die Behörde informiert, die die Überprüfung auf Kosten des Betreibers veranlasst.

Was ist eine Feuerstättenbeschau?

Die Feuerstättenbeschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, bei der Rauchfangkehrer die Brandsicherheit Ihrer Feuerstätten und Verbindungsstücke kontrollieren. Dabei wird geprüft, ob es sichtbare Mängel gibt, die eine Brandgefahr darstellen oder die Brandbekämpfung erschweren könnten.

Intervalle der Feuerstättenbeschau:

  • Alle 3 Jahre: Bei Einzel- und Raumheizgeräten, die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden und sich nicht in einem speziellen Heizraum befinden.
  • Alle 6 Jahre: Bei Heizgeräten in Objekten mit hohem brandschutztechnischem Risiko oder in speziellen Heizräumen.

Zu den Objekten mit erhöhtem Risiko gehören unter anderem große Veranstaltungsstätten, Geschäftsbauten, Hochhäuser, Garagen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, und historisch wertvolle Gebäude.

Was ist eine Dichtheitsüberprüfung?

Die Dichtheitsüberprüfung stellt sicher, dass Abgasanlagen und fest verlegte Verbindungsstücke (Poterien) dicht und betriebssicher sind. Diese Prüfung ist sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei wesentlichen Änderungen erforderlich.

Wann ist eine Dichtheitsüberprüfung durchzuführen?

  • Sofort nach Fertigstellung neuer oder sanierter Abgasanlagen.
  • Nach Reparaturen, wesentlichen Änderungen oder beim Anschluss einer neuen Feuerstätte.
  • Alle 10 Jahre für Abgasanlagen im Unterdruckbetrieb.
  • Alle 5 Jahre für Abgasanlagen im Überdruckbetrieb.

Nach jeder Überprüfung wird ein schriftlicher Befund erstellt und dem Eigentümer übergeben. Die Kosten trägt der Eigentümer.

Wie bekomme ich einen Termin und kann ich diesen verschieben?

Als Neukunde erhalten Sie Ihren Termin per SMS oder E-Mail. Am Tag der Durchführung unserer Arbeiten wird Ihnen vor Ort ein neuer Termin schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie einen Termin verschieben möchten, ist das telefonisch während unserer Bürozeiten möglich. Wir bemühen uns, einen neuen Termin in Ihrer Nähe zu finden, um zusätzliche Anfahrtskosten zu vermeiden. Bei einem Wunschtermin außerhalb unserer Kehrroute können jedoch Fahrtkosten anfallen.

Abmeldung: Warum und wie muss ich das tun?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder ein Mietverhältnis auflösen, ist es wichtig, Ihre Feuerstätte abzumelden, um unnötige Kosten und Missverständnisse zu vermeiden. Der neue Besitzer oder Mieter ist verpflichtet, die Feuerstätte schriftlich bei uns anzumelden, bevor er diese in Betrieb nimmt.

Neue Abgasanlage oder Feuerstätte: Was ist zu tun?

Bei der Neuerrichtung oder Sanierung eines Rauchfangs sowie beim Einbau oder Austausch einer Feuerstätte (Zentralheizung, Küchenherd, Schwedenofen, Kachelofen, …) – unabhängig vom verwendeten Brennstoff – muss ein Rauchfang-/Kamin-/Abnahmebefund erstellt werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Mängel: Was ist zu tun?

Sollten wir bei unserer Tätigkeit einen Mangel feststellen und schriftlich dokumentieren, wird eine Frist zur Behebung festgelegt. Bitte beheben Sie die aufgezeigten Mängel innerhalb dieser Frist und informieren Sie uns zuverlässig darüber. Wenn der Mangel nicht fristgerecht behoben oder bei uns gemeldet wird, wird die Mängelmeldung nach Ablauf der Frist automatisch an die zuständige Gemeinde weitergeleitet.

Was ist der Unterschied zwischen KV und NZ, und warum ist das wichtig?

KV: Dieses Kürzel steht für “Kehrversuch”. Es bedeutet, dass der Kunde vor Ort war, aber die Kehrung nicht durchführen ließ. Der Kunde bestätigt dies durch seine Unterschrift.

NZ: Dieses Kürzel steht für “Nicht Zuhause”. Es bedeutet, dass wir einen Termin mit Datum und Uhrzeit vereinbart hatten, aber der Kunde nicht anwesend war und den Termin auch nicht verschoben hat.

In beiden Fällen wird eine Pauschale für den Aufwand berechnet, da wir gesetzlich verpflichtet sind, die Kehrintervalle einzuhalten, und der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, die Kehrarbeiten durchführen zu lassen.

Was ist der Objekttarif?

Der Objekttarif deckt alle Verwaltungsarbeiten ab, die mit der Verwaltung des Kehrobjekts zusammenhängen, wie den Kehrplan, das Berechnungsblatt, das Kehrbuch und die Bereithaltung der notwendigen Werkzeuge. Der Objekttarif wird einmal im Jahr berechnet.

Wie kann ich die Dienstleistungen bezahlen?

Sie können den Betrag entweder per Überweisung oder bar vor Ort bezahlen. Alternativ können Sie die Leistungen auf die Jahresrechnung buchen lassen, die am Jahresende bezahlt werden muss. Die Kehrungen und der Objekttarif werden ausschließlich über die Jahresrechnung abgerechnet.

Wann sind wir erreichbar?

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr, oder jederzeit per E-Mail.
Kontakt

Was kostet eine Rauchfangreinigung?

Die Kosten für eine Rauchfangreinigung variieren je nach Art und Anzahl Ihrer Feuerstätten, der Anzahl der Geschosse, der Höhe der Rauchfänge und dem Ort der Kehrung. Auch die Anzahl der Feuerstätten an einem Rauchfang beeinflusst den Preis. Die genauen Gebühren sind in der Burgenländischen Höchsttarifverordnung festgelegt.

Was sollte ich vor dem Besuch des Rauchfangkehrers vorbereiten?

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Zugang zum Rauchfang frei ist. Entfernen Sie empfindliche Gegenstände aus dem Bereich und decken Sie die Wand und den Boden rund um das Kamintürchen ab, um Verschmutzungen zu vermeiden. Stellen Sie ein metallisches Gefäß mit einer Schaufel für die Rußentnahme bereit.

Kann ich den Rauchfangkehrer wechseln?

Ja, ein Wechsel ist von 1. Mai bis 30. September möglich. Innerhalb der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) und vier Wochen vor dem nächsten Termin ist ein Wechsel nicht erlaubt. Wenn Sie den Rauchfangkehrer wechseln möchten, müssen Sie dies schriftlich mitteilen und den neuen Rauchfangkehrer angeben. Der bisherige Rauchfangkehrer ist verpflichtet, das Kehrbuch an den neuen Rauchfangkehrer und die zuständige Gemeinde zu übermitteln.

Kann ich einen abgemeldeten Rauchfang manchmal einheizen oder vorübergehend stilllegen?

Nein, ein abgemeldeter Rauchfang darf nicht eingeheizt werden, da kein Versicherungsschutz besteht. Eine vorübergehende Stilllegung ist nicht möglich. Wenn Sie einen Rauchfang nicht nutzen möchten, können Sie ihn schriftlich abmelden. Vor der Wiederbenutzung muss jedoch eine kostenpflichtige Prüfung durch den Rauchfangkehrer erfolgen.

Hilfreiche Links

Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz

Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagenverordnung

Burgenländisches Kehrgesetz

Burgenländische Höchsttarifverordnung

Burgenländisches Baugesetz

Burgenländische Bauverordnung

OIB – Richtlinien

Gewerbeordnung

Flüssiggas – Verordnung 2002-FGV

 Burgenländische Landesregierung

Bezirkshauptmannschaft Mattersburg

Wirtschaftskammer Burgenland

ÖVGW – Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach

Austrian Standards (allgemeine Suche mit kostenpflichtigem Download)

Kachelofenverband